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Finanzgericht München Urteil v. - 2 K 5598/00 EFG 2002 S. 1439

Gesetze: EStG 1997 § 4 Abs. 5 Nr. 6 Buchst. b S. 3 Hs. 2 EStG 1997 § 9 Abs. 5

Häusliches Arbeitszimmer eines angestellten Vermögensberaters

Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit

Leitsatz

1. Da bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit kein bestimmter Arbeitserfolg, sondern die Arbeitskraft geschuldet wird, kommt für die Frage nach dem Mittelpunkt der beruflichen Betätigung dem anteiligen Zeitaufwand besonderes Gewicht zu.

2. Verbringt ein angestellter Vermögensberater in seinem häuslichen Arbeitszimmer 75 % seiner Arbeitszeit, während der er unter anderem auch die Außendiensttätigkeit vorbereitet, so ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit. Ein Zeitaufwand von 25 % für auswärtige Kundenbesuche führt nicht zur Annahme eines sonstigen Tätigkeitsschwerpunktes. Folglich sind die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer in voller Höhe abzugsfähig.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1439
EFG 2002 S. 1439 Nr. 22
CAAAB-10059

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Finanzgericht München, Urteil v. 12.06.2001 - 2 K 5598/00

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