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FG München Urteil v. - 6 K 2405/01

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3

Umsatztantieme an den Gesellschafter-Geschäftsführer und Rückstellung für Pensionsverpflichtung an diesen als verdeckte Gewinnausschüttung

Leitsatz

1. Für die Erteilung einer Pensionszusage an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist grundsätzlich eine Probezeit erforderlich. Auf eine solche Probezeit kann nicht verzichtet werden, wenn die Finanzierbarkeit der Pensionszusage nicht abgeschätzt werden kann.

2. Eine Umsatztantieme an den Gesellschafter-Geschäftsführer in der Aufbauphase einer GmbH ist nur bei einer unmittelbaren vertraglichen und zeitlichen Begrenzung dieser Tantieme möglich.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
JAAAB-10022

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München, Urteil v. 23.09.2003 - 6 K 2405/01

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