Buch- und Belegnachweis innergemeinschaftlicher
Lieferungen
Umsatzsteuer 2000
Leitsatz
1. Der als Voraussetzung der
Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen erforderliche Buchnachweis
und Belegnachweis ist ordnungsgemäß erbracht, wenn erkennbar und
schlüssig dokumentiert ist, wer das gelieferte Fahrzeug entgegengenommen
hat, und diejenige Person mit ihrer Unterschrift versichert hat, dass das
Fahrzeug in ein Land des übrigen Gemeinschaftsgebiets verbracht wird und
dort der Erwerbsbesteuerung unterliegt. Eine ausdrückliche Angabe des
Bestimmungsorts ist nicht erforderlich, wenn der Wohnsitz des Abnehmers
ausreichende Rückschlüsse zulässt.
2. Der gesetzlich verlangte
Buchnachweis und Belegnachweis verletzt nicht den verfassungsmäßigen
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
3. Auf den ordnungsgemäßen
Buchnachweis und Belegnachweis kann aus Gründen des Vertrauensschutzes
verzichtet werden, wenn die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung auf erkennbar
unrichtigen Angaben des Abnehmers über die Voraussetzungen der
Steuerfreiheit beruht. Hiervon ist nicht auszugehen, wenn die vom Abnehmer
erkennbar nicht wirksam unterschriebene Versicherung nicht den Anforderungen an
den Nachweis der Voraussetzungen der Steuerbefreiung genügt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1738 EFG 2003 S. 1738 Nr. 23 INF 2003 S. 853 Nr. 22 JAAAB-10009
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