Anschaffungskosten beim Erwerb eines Anteils eines
persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft auf
Aktien
Nießbrauchsübernahme
Ergänzungsbilanz
Nießbrauchsübernahme als
zusätzliche Anschaffungskosten?
Bildung einer
Ergänzungsbilanz?
Feststellung der Einkünfte aus
Gewerbebetrieb 1986, 1987, 1988, 1989, 1990
Leitsatz
1. Beim Erwerb von Anteilen der
Komplementäre einer Kommanditgesellschaft auf Aktien ist eine bereits vor
dem Erwerb bestehende und vom Erwerber übernommene
Nießbrauchsverpflichtung nicht passivierungsfähig. In Höhe der
Nießbrauchsverpflichtung entstehen keine Anschaffungskosten; Gegenstand
des Erwerbs ist vielmehr der durch den auf ihm lastenden Nießbrauch
wertgeminderte Anteil.
2. Der Komplementär einer
Kommanditgesellschaft auf Aktien ist nicht berechtigt, Anschaffungskosten in
Form des beim Erwerb der Anteile geleisteten Aufwands für stille Reserven
der KGaA (hier insbesondere bei Grundstücken und Firmenwert) in einer
Ergänzungsbilanz abzuschreiben. Da der Komplementär einer KGaA ebenso
wie die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft seine Einkünfte aus einer
anderen Quelle bezieht als die Gesellschaft selbst, ist das bei
Mitunternehmerschaften anzuwendende Instrument der Ergänzungsbilanz nicht
auf die KGaA übertragbar.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 1336 Nr. 22 EFG 2003 S. 1691 EFG 2003 S. 1691 Nr. 23 SAAAB-09988
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