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FG München Urteil v. - 3 K 4787/01 EFG 2003 S. 1580

Gesetze: UStG 1999 § 19 Abs. 1, UStG 1999 § 19 Abs. 3, UStG 1999 § 1 Abs. 1 Nr. 1

Anwendung der Kleinunternehmerbesteuerung des § 19 Abs. 1 UStG bei Neugründungen

Umsatzsteuer 2000

Leitsatz

1. Bei Neugründungen (hier: einer aus zwei gemeinnützigen Vereinen ausschließlich zur einmaligen Durchführung einer Jubiläumsveranstaltung gegründeten GbR) ist die Keinunternehmerbesteuerung i. S. des § 19 Abs. 1 UStG im Folgejahr möglich, wenn der Umsatz in diesem Jahr 100000 DM (ab : 50000 Euro) nicht übersteigt und wenn der Umsatz im Jahr der Vorbereitung Null bis maximal 32000 DM (ab : 16620 Euro) betragen hat (entgegen , BStBl II 1985, 142 und Urteil des Hessischen , EFG 1989, 544).

2. Spenden der jeweiligen Vereinsvorstände, die der finanziellen Grundausstattung einer aus zwei gemeinnützigen Vereinen ausschließlich zur einmaligen Durchführung einer Jubiläumsveranstaltung gegründeten GbR dienen, sind als sog. echte Zuschüsse nicht steuerbar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 1283 Nr. 21
EFG 2003 S. 1580
EFG 2003 S. 1580 Nr. 21
OAAAB-09985

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FG München, Urteil v. 09.07.2003 - 3 K 4787/01

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