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FG München Urteil v. - 10 K 1892/00 EFG 2003 S. 1512

Gesetze: AO 1977 § 227, AO 1977 § 233a Abs. 1, AO 1977 § 233a Abs. 2, AO 1977 § 233a Abs. 3, AO 1977 § 238 Abs. 1 S. 2

Erlass von Nachzahlungszinsen

Erlass von Zinsen nach § 233 a AO zur Einkommensteuer 1994 und 1995

Leitsatz

1. Bei einer freiwilligen Leistung auf spätere Nachzahlungen, die erst nach Beginn des Zinslaufs erbracht wurde, sind entsprechend dem Anwendungserlass zur Abgabenordnung 1977 zu § 233a Erl. 70 Nachzahlungszinsen aus Billigkeitsgründen nur insoweit zu erlassen, wie die auf volle 100 DM abgerundete freiwillige Leistung für jeweils volle Monate vor Wirksamkeit der Steuerfestsetzung erbracht worden ist (sog. fiktive Erstattungszinsen). Die Entscheidung des Finanzamts, den Erlass weiterer Nachzahlungszinsen abzulehnen, der damit begründet wird, dass ausgehend vom Zeitpunkt der freiwilligen Zahlung eine fiktive Steuerfestsetzung einen Monat früher anzunehmen sei, ist deshalb nicht ermessensfehlerhaft.

2. Ein Erlass von Nachzahlungszinsen, der nur sog. fiktive Erstattungszinsen gewährt, erfordert entgegen dem Urteil des , EFG 2003, 17) keine weitere –die Vereinfachungsregel bei der Zinsfestsetzung des § 238 Abs. 1 Satz 2 AO entsprechende– Rechtsgrundlage.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1512
EFG 2003 S. 1512 Nr. 21
AAAAB-09968

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FG München, Urteil v. 21.05.2003 - 10 K 1892/00

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