Vorsteuerabzugsberechtigung (VoSt-Abzugsberechtigung) einer
Kommune als Vermieter von Ladenlokalen
Umsatzsteuer 1990, 1991,
1992, 1993, 1994, 1996
Leitsatz
1. Eine Gemeinde unterhält in
einem gemischt-genutzten Gebäude durch die Verpachtung einer
Gaststätte einen Betrieb gewerblicher Art, nicht aber durch drei an
private Unternehmer vermietete Läden sowie Wohnungen, da es sich insoweit
um Vermögensverwaltung handelt. Die Gemeinde ist auch unter
Berücksichtigung der 6. EG-Richtlinie hinsichtlich der Vermietung der drei
Läden nicht eigenständig als Unternehmer anzusehen.
2. Daher steht ihr hinsichtlich der
grundlegenden Sanierung des Gebäudes, bei der die Bauleistungen für
die Läden und die Wohnungen einerseits und die Gaststätte
andererseits getrennt bezogen werden, der Vorsteuerabzug nur bezüglich der
Gaststätte zu.
3. Größere
Wettbewerbsverzerrungen als Kriterium dafür, ob die unternehmerische
Tätigkeit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts als
hoheitlich anzusehen ist, sollen den privaten Unternehmer vor der
öffentlichen Hand schützen, nicht aber die öfffentliche Hand vor
dem privaten Wettbewerb.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1054 EFG 2003 S. 1054 Nr. 14 YAAAB-09960
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