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Finanzgericht München Urteil v. - 1 K 808/99

Gesetze: FGO § 100 Abs. 1 S. 4, AO § 287, AO § 251, AO § 218 Abs. 2

Feststellungsinteresse im Zusammenhang mit Durchsuchungsmaßnahmen

Zwangsvollstreckung

Leitsatz

Eine Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Antrags an das Amtsgericht auf Erteilung eines Durchsuchungsbeschlusses und der anschließenden Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen (Fortsetzungsfeststellungsklage) ist unzulässig, wenn der Vollstreckungsschuldner in erster Linie mit der Höhe der zu vollstreckenden Steuern nicht einverstanden ist und deshalb einen Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 2 AO beantragen könnte.

Fundstelle(n):
JAAAB-09939

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht München, Urteil v. 26.09.2001 - 1 K 808/99

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