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FG München Urteil v. - 1 K 5153/97 EFG 2001 S. 260

Gesetze: BewG § 95 Abs. 1, EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 5

In Ergänzungsbilanz ausgewiesene Aktivposten gehören zum bewertrungsrechtlichen Betriebsvermögen

Leitsatz

1. Die in der Ergänzungsbilanz zu aktivierenden zusätzlichen, den Betrag des Kapitalkontos übersteigenden Anschaffungskosten des Erwerbers eines Mitunternehmeranteils sind nicht als bloße, von den Wirtschaftsgütern unabhängige Korrektur-, Ausgleichs- oder Merkposten zu beurteilen. Das steuerliche Ergebnis der Ergänzugsbilanz ist Teil der Gewinnanteile i. S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG. Rechtsgrundlage für die Aufstellung Von Ergänzugsbilanzen ist Vorschrift des § 5 EStG, die auch die Aktivierung von Anteilen an Wirtschaftsgütern fordert.

2. Die in der Ergänzungsbilanz ausgewiesenen Anteile an Wirtschaftsgütern sind auch dem bewertungsrechtlichen Betriebsvermögen zuzurechnen.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 260
GAAAB-09927

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FG München, Urteil v. 08.11.2000 - 1 K 5153/97

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