Mietvertrag auf Lebenszeit mit Angehörigen zu
ungewöhnlichen Bedingungen indiziert fehlende Fremdüblichkeit
Einkommensteuer 1992 und 1994
Leitsatz
Fremdüblichkeit eines zwischen
Angehörigen vereinbarten Mietverhältnisses: Der Abschluss eines
Mietvertrages auf Lebenszeit bzw. die Einräumung eines entgeltlichen
lebenslänglichen Wohnrechts verbunden mit einem festen Mietzins, der nur
einen Bruchteil der 100%igen Fremdfinanzierung des angeschafften Mietobjekts
erwirtschaftet, erscheint zwischen Fremden nicht üblich und führt
dazu, dass das Mietverhältnis steuerrechtlich nicht anerkannt werden kann,
wenn zudem die Kosten für das zur Verfügung gestellte Mobiliar mit
nur 0,1 % in die monatliche Miete eingerechnet werden,
häufig Besichtigungs- oder Besuchsfahrten stattfinden, hinsichtlich des
Mietobjekts Verfügungen über den Tod hinaus getroffen werden und eine
finanzielle Unterstützung der Mieter erfolgt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 329 EFG 2002 S. 329 Nr. 6 IAAAB-09922
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Online-Dokument
Finanzgericht München, Urteil v. 24.10.2001 - 1 K 4935/98
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