Nichtzugelassenes Medikament zur Behandlung einer unheilbaren
Krankheit als außergewöhnliche Belastung
Nichtzugelassenes Medikament zur Behandlung einer unheilbaren Krankheit
als a.o. Belastung.
Einkommensteuer 1994
Leitsatz
Aufwendungen für ein sich noch
in der Erprobungsphase befindliches und in Deutschland nicht zugelassenes
Medikament, das speziell auf die Behandlung einer bisher unheilbaren Krankheit
(hier: das Präparat DSG für Multiple Sklerose) zugeschnitten ist und
dessen Wirksamkeit im Zeitpunkt der Anwendung nach dem Stand der medizinischen
Wissenschaft für möglich bzw. nicht völlig ausgeschlossen
gehalten wird, können als außergewöhnliche Belastung
abzugsfähig sein. Ein Abstellen auf die Beihilfevorschriften oder die
Erstattungsrichtlinien der Krankenkassen ist in derartigen Fällen nicht
sachdienlich.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 556 Nr. 9 EFG 2002 S. 404 EFG 2002 S. 404 Nr. 7 JAAAB-09913
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Online-Dokument
Finanzgericht München, Urteil v. 19.12.2001 - 1 K 4737/00
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