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Finanzgericht München Urteil v. - 1 K 4737/00 EFG 2002 S. 404

Gesetze: EStG § 33 Abs. 2, EStG § 33 Abs. 1

Nichtzugelassenes Medikament zur Behandlung einer unheilbaren Krankheit als außergewöhnliche Belastung

Nichtzugelassenes Medikament zur Behandlung einer unheilbaren Krankheit als a.o. Belastung.

Einkommensteuer 1994

Leitsatz

Aufwendungen für ein sich noch in der Erprobungsphase befindliches und in Deutschland nicht zugelassenes Medikament, das speziell auf die Behandlung einer bisher unheilbaren Krankheit (hier: das Präparat DSG für Multiple Sklerose) zugeschnitten ist und dessen Wirksamkeit im Zeitpunkt der Anwendung nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft für möglich bzw. nicht völlig ausgeschlossen gehalten wird, können als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sein. Ein Abstellen auf die Beihilfevorschriften oder die Erstattungsrichtlinien der Krankenkassen ist in derartigen Fällen nicht sachdienlich.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 556 Nr. 9
EFG 2002 S. 404
EFG 2002 S. 404 Nr. 7
JAAAB-09913

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Finanzgericht München, Urteil v. 19.12.2001 - 1 K 4737/00

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