Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
Eidesstattliche Versicherung
Leitsatz
Die Aufforderung des FA, die Richtigkeit und Vollständigkeit des vorgelegten Vermögensverzeichnisses eidesstattlich zu
versichern, ist nicht deshalb ermessensfehlerhaft, weil der Vollstreckungsschuldner durch die Eintragung in das beim
Amtsgericht geführte Schuldnerverzeichnis wirtschaftliche Nachteile zu befürchten hat oder weil die Steuerschulden,
derentwegen die Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet worden waren, nach Ergehen der Einspruchsentscheidung weggefertigt
wurden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): AAAAB-09903
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Online-Dokument
Finanzgericht München, Urteil v. 21.11.2001 - 1 K 408/98
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