1. Die Anwendung der 1%-Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2
EStG zur Berechnung des privaten Nutzungsanteils der Kfz-Kosten, kann dazu
führen, dass die Kfz-Kosten insgesamt nicht als Betriebsausgaben in Abzug
gebracht werden können.
2. Durch die Berücksichtigung gewerblicher statt freiberuflicher
Einkünfte im Einkommensteuerbescheid, ist der Steuerpflichtige
grundsätzlich nicht beschwert, wenn die Höhe der Einkommensteuer
dadurch nicht berührt wird.
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Fundstelle(n): VAAAB-09893
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Finanzgericht München, Urteil v. 23.01.2002 - 1 K 3529/99