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Finanzgericht München Urteil v. - 1 K 3390/01

Gesetze: EStG § 46, AO § 5, AO § 152

Verspätungszuschlagfestsetzung und Antragsveranlagung

Verspätungszuschlag zur Einkommensteuer 1998

Leitsatz

Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags ist nicht ermessensfehlerhaft, wenn sich die Finanzbehörde in der Einspruchsentscheidung u. a. auf die in den vergangenen Jahren mehrfach verspätete Abgabe der Steuererklärungen beruft, die Veranlagung aber lediglich in einem dieser Jahre nicht von Amts wegen, sondern gem. § 46 EStG nur auf Antrag hätte durchgeführt werden dürfen.

Fundstelle(n):
LAAAB-09892

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Finanzgericht München, Urteil v. 02.10.2002 - 1 K 3390/01

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