Nachweis eines von der 3-Tagesfrist abweichenden
Bekanntgabezeitpunkts
Einkunftsart bei
Wohnmobilvermietung
Anforderungen an den Nachweis eine von der
3-Tagesfrist abweichenden Bekanntgabezeitpunktes
Einkommensteuer
2000
Leitsatz
1. Die Fiktion der Bekanntgabe einer
per einfachen Brief übersandten Einspruchsentscheidung am dritten Tag nach
Aufgabe zur Post, wird, wenn dieser Tag auf einen Samstag fällt, weder
durch den Eingangsstempel des Bevollmächtigten mit dem Datum des folgenden
Montags widerlegt, noch durch pauschales Bestreiten der allgemeinen
Postlaufzeiten, noch durch den Hinweis, dass die Samstags- und die Montagspost
in der Kanzlei des Bevollmächtigten grundsätzlich getrennt bearbeitet
wird und jeweils einen anderen Posteingangsstempel bekommt.
2. Die Vermietung eines einzigen
Wohnmobils an nur 10 Mieter im Jahr erfolgt auch dann nicht gewerblich, sondern
im Rahmen von
§ 22 Nr. 3 EStG,
wenn es mit Geschirr und Küchengewürzen ausgestattet ist und die
Eigentümer die Endreinigung und die Versorgung mit Gas und Wasser
übernehmen und Vermietungsanzeigen aufgeben, alle weiteren Leistungen aber
durch eine gewerbliche Vermietungsagentur erledigen lassen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 361 EFG 2003 S. 361 Nr. 6 HAAAB-09876
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Online-Dokument
Finanzgericht München, Urteil v. 20.11.2002 - 1 K 3013/02
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