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Finanzgericht München Urteil v. - 1 K 2931/97

Gesetze: EStG § 10e Abs. 6a, EStG § 52 Abs. 14 S. 3

Schuldzinsenabzug bei Wohnungseigentumsförderung: Herstellungsbeginn bei Eigentumswohnung

Einkommensteuer 1994

Leitsatz

1. Der den Schuldzinsenabzug gewährende § 10e Abs. 6a EStG i.d.F.d. StÄndG 1992 findet nach § 52 Abs. 14 Satz 3 EStG nur dann Anwendung, wenn mit der Herstellung des Objektes nach dem begonnen wurde.

2. Bei einer Wohnungseigentumsanlage mit mehreren Gebäudekomplexen liegt der Herstellungsbeginn bereits in dem Aushub der Baugrube für das Gesamtobjekt und nicht erst im Beginn der Fundamenterrichtung für das konkrete Haus, in dem sich die zu beurteilende Eigentumswohnung befindet.

Fundstelle(n):
NAAAB-09874

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Finanzgericht München, Urteil v. 25.11.1998 - 1 K 2931/97

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