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Finanzgericht München Urteil v. - 1 K 2540/02 EFG 2003 S. 366

Gesetze: AO § 284, AO § 328, AO § 393 Abs. 1, StPO § 136 Abs. 1 S. 2

Kollision von strafprozessualem Schweigerecht und Mitwirkungspflichten bei eidesstattlicher Versicherung

Abgabe eines Vermögensverzeichnisses und der eidesstattlichen Versicherung nach § 284 Abs. 1 und 2 AO

Leitsatz

Trotz Einleitung eines Strafverfahrens (u. a. wegen Steuerhinterziehung) und des sich daraus ergebenden strafprozessualen Schweigerechts kann das FA einen Steuerpflichtigen zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gem. § 284 AO auffordern. Eine derartige Verfügung lässt sich allerdings nicht mit Zwangsmitteln durchsetzen.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 366
EFG 2003 S. 366 Nr. 6
YAAAB-09866

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Finanzgericht München, Urteil v. 16.10.2002 - 1 K 2540/02

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