Keine Verlängerung der Drei-Tages-Bekanntgabe-Frist bei
generellem Ausschluss der Zustellung von Post an Samstagen durch einen
Steuerberater
Einkommensteuer 1995, 1996 und 1997 gesonderter
Feststellung des Verlusts nach § 10 d Abs. 3 EStG zum
Leitsatz
Eine am Mittwoch vor Ostern per
einfachem Brief zur Post gegebene Einspruchsentscheidung gilt auch dann nach
der Drei-Tages-Bekanntgabe-Fiktion (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977) als am
Ostersamstag bekannt gegeben, wenn der bevollmächtigte Steuerberater mit
dem zuständigen Postboten vereinbart hat, dass ihm eingehende Sendungen
generell nicht an Samstagen, sondern erst am jeweils nächstfolgenden
Werktag zugestellt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 502 EFG 2003 S. 502 Nr. 8 OAAAB-09865
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Online-Dokument
Finanzgericht München, Urteil v. 04.04.2001 - 1 K 2466/00
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