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Finanzgericht München Urteil v. - 1 K 2466/00 EFG 2003 S. 502

Gesetze: AO 1977 § 122 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 47 Abs. 1, AO 1977 § 366 S. 2

Keine Verlängerung der Drei-Tages-Bekanntgabe-Frist bei generellem Ausschluss der Zustellung von Post an Samstagen durch einen Steuerberater

Einkommensteuer 1995, 1996 und 1997 gesonderter Feststellung des Verlusts nach § 10 d Abs. 3 EStG zum

Leitsatz

Eine am Mittwoch vor Ostern per einfachem Brief zur Post gegebene Einspruchsentscheidung gilt auch dann nach der Drei-Tages-Bekanntgabe-Fiktion (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977) als am Ostersamstag bekannt gegeben, wenn der bevollmächtigte Steuerberater mit dem zuständigen Postboten vereinbart hat, dass ihm eingehende Sendungen generell nicht an Samstagen, sondern erst am jeweils nächstfolgenden Werktag zugestellt werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 502
EFG 2003 S. 502 Nr. 8
OAAAB-09865

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Finanzgericht München, Urteil v. 04.04.2001 - 1 K 2466/00

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