Verteilung negativer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gesonderter und einheitlicher Feststellung der Einkünfte aus
Vermietung und Verpachtung 1992 (Objekt … Leipzig – Erbengemeinschaft)
Leitsatz
1. Gemeinsam erzielte negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind grundsätzlich im Verhältnis der Eigentumsanteile
bzw. der Anteile an einer Erbengemeinschaft aufzuteilen. Eine davon abweichende Vereinbarung der Beteiligten ist von
demjenigen nachzuweisen, der sich darauf beruft.
2. Für die Aufteilung ist es grundsätzlich unerheblich, dass die Aufwendungen, die zu dem Verlust geführt haben, lediglich
von einem der Gemeinschafter bezahlt wurden.
Fundstelle(n): PAAAB-09856
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Finanzgericht München, Urteil v. 29.08.2001 - 1 K 1829/99
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