Bereits im Anstellungsvertrag geregelte Kündigungs-Abfindung nicht steuerbegünstigt; keine Bindungswirkung der Anrufungsauskunft
für das spätere Veranlagungsverfahren
Leitsatz
1. Enthält bereits der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers einer GmbH eine Klausel, wonach ihm bei einem von der Gesellschaft
verursachten Ausscheiden als Geschäftsführer eine der Höhe nach bestimmte Abfindung zustehen soll, führt die später bei Kündigung
des Anstellungsvertrags durch die GmbH dementsprechend geleistete Zahlung nicht zu einer dem ermäßigten Steuersatz für außerordentliche
Einkünfte unterliegenden "Entschädigung".
2. Eine für Zwecke des Lohnsteuerverfahrens erteilte Anrufungsauskunft nach § 42e EStG hindert das beklagte FA nicht, im Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren
abweichend zu entscheiden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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