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Finanzgericht München Urteil v. - 16 K 3543/97

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1 S. 2EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1EStG § 21 Abs. 2 S. 1EStG § 52 Abs. 21 S. 2.

Entnahme durch Aufgabe des wirtschaftlichen Eigentums

Anwendung der großen Übergangsregelung im Sonderfall des Hinzuwerbs vom Ex-Ehegatten nach vorgeschalteter Wertverrechnung im Rahmen der Durchführung des Zugewinnausgleichs

Einkommensteuer 1991 bis 1993

Gewerbesteuermeßbetrag 1991

Leitsatz

1. Die Aufgabe des wirtschaftlichen Eigentums durch den Unternehmerehegatten an einem von ihm betrieblich genutzten – jedoch im zivilrechtlichen Miteigentum des Nichtunternehmer-Ehegatten stehenden – Grundstücksteil im Zuge der Wertverrechnung für Belange des Zugewinnausgleichs führt bei dem Aufgebenden zu einer Entnahme.

2. Erwirbt der Aufgebende Grundstücksanteile nach der für Zwecke des Zugewinnausgleichs vorgeschalteten Wertverrechnung von dem Ex-Ehegatten, so kann er hinsichtlich des hinzuworbenen, auf die ehemalige gemeinsame Wohnung entfallenden Miteigentumanteils die große Übergangsregelung nach § 52 Abs. 21 Satz 2 i.V.m. § 21 Abs. 2 Satz 1 EStG auch dann anwenden, wenn die Wohnung von den Ex-Ehepartner nicht mehr mitbenutzt wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
UAAAB-09824

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Finanzgericht München, Urteil v. 31.03.1998 - 16 K 3543/97

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