Entnahme durch Aufgabe des wirtschaftlichen Eigentums
Anwendung der großen Übergangsregelung im Sonderfall des
Hinzuwerbs vom Ex-Ehegatten nach vorgeschalteter Wertverrechnung im Rahmen der
Durchführung des Zugewinnausgleichs
Einkommensteuer 1991
bis 1993
Gewerbesteuermeßbetrag 1991
Leitsatz
1. Die Aufgabe des wirtschaftlichen
Eigentums durch den Unternehmerehegatten an einem von ihm betrieblich genutzten
– jedoch im zivilrechtlichen Miteigentum des Nichtunternehmer-Ehegatten
stehenden – Grundstücksteil im Zuge der Wertverrechnung für
Belange des Zugewinnausgleichs führt bei dem Aufgebenden zu einer
Entnahme.
2. Erwirbt der Aufgebende
Grundstücksanteile nach der für Zwecke des Zugewinnausgleichs
vorgeschalteten Wertverrechnung von dem Ex-Ehegatten, so kann er hinsichtlich
des hinzuworbenen, auf die ehemalige gemeinsame Wohnung entfallenden
Miteigentumanteils die große Übergangsregelung nach § 52 Abs.
21 Satz 2 i.V.m.
§ 21 Abs. 2 Satz 1
EStG auch dann anwenden, wenn die Wohnung von den
Ex-Ehepartner nicht mehr mitbenutzt wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): UAAAB-09824
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Online-Dokument
Finanzgericht München, Urteil v. 31.03.1998 - 16 K 3543/97
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