Verpachtung eines Bauunternehmens im Ganzen: Sonderabschreibung
nach
§ 7g EStG sowohl
für die zum Zeitpunkt der Verpachtung vorhandenen als auch für die
vom Verpächter während der Verpachtungszeit für das verpachtete
Unternehmen hinzuworbenen Wirtschaftsgüter.
Einkommensteuer 1990 und 1991
Leitsatz
1. Anders als bei
§ 3 ZRFG wirkt
sich die Verpachtung eines – weiterhin durch den Pächter aktiv
betriebenen – Gewerbebetriebes im Ganzen nicht schädlich auf die
Erfüllung der Verbleibensvoraussetzung der zum Zeitpunkt der Verpachtung
bereits vorhandenen Wirtschaftsgüter aus, so dass der Verpächter die
Sonderabschreibung nach
§ 7g EStG
für diese Wirtschaftsgüter fortführen kann.
2. Die
Sonderabschreibungsberechtigung gilt aber auch für die vom Verpächter
während der Verpachtungszeit für das verpachtete Unternehmen
hinzuerworbenen Wirtschaftsgüter, da diese ebenfalls dem Zweck des
Verpachtungsbetriebes dienen, wobei eine wirtschaftliche Zweckidentität
zwischen dem ursprünglichen aktiven Gewerbebetrieb und dem
Verpachtungsbetrieb unterstellt wird, solange der Unternehmer von seinem
Wahlrecht der Betriebsaufgabe keinen Gebrauch macht.
Fundstelle(n): ZAAAB-09818
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Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht München, Urteil v. 17.11.1998 - 16 K 1383/95
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