(Un-)entgeltlicher Erwerb einer Beteiligung an einer GmbH zu einem Preis von 1 DM; Berechnung der Höhe der Beteiligung
Leitsatz
1. Der Erwerb einer Beteiligung an einer überschuldeten GmbH von einem nicht verwandten fremden Dritten zu einem symbolischen,
tatsächlich nicht bezahlten Kaufpreis von 1 DM erfolgt nicht "unentgeltlich" i.S. von § 17 Abs.1 Satz 5 EStG, wenn
bei Vertragsschluss zwar Verhandlungen zur Sanierung der GmbH laufen, deren Gelingen -belegt durch mehrere Rücktrittsrechte
des Erwerbers vom Vertrag- aber nicht sicher feststeht und die Anteile der GmbH objektiv wertlos sind; die ernstlich
gemeinte Freistellung des Veräußerers durch den Erwerber von für die GmbH übernommenen Bürgschaftsverpflichtungen ist
auch dann als Indiz für die Entgeltlichkeit des Anteilserwerbs zu werten, wenn der Erwerber aus diesen Bürgschaften
letztlich nicht in Anspruch genommen wird.
2. In welcher Höhe ein Gesellschafter an einer GmbH i.S. des § 17 EStG beteiligt ist, bestimmt sich nach dem Betrag der
übernommenen Stammeinlage; kapitalersetzende Darlehen oder typische stille Beteiligungen verändern die die Höhe des
GmbH-Anteils nicht.
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 1279 WAAAB-09806
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Online-Dokument
Finanzgericht München, Urteil v. 12.10.2000 - 15 K 3930/99
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