Nachweis von Unterhaltszahlungen an Angehörige im
Ausland
Einkommensteuer 1999
Leitsatz
1. Für den Nachweis der
Unterhaltsbedürftigkeit und der tatsächlichen Leistung von
Unterhaltsaufwendungen an Angehörige im Ausland stellen die Tz. 3, 4 des
(BStB I 1997, 826) eine zutreffende Auslegung des
Gesetzes (§ 33a Abs. 1
EStG) dar. Die Anwendung dieser Grundsätze wird nicht
dadurch ausgeschlossen, dass sich beide Ehegatten im Inland aufhalten und ihre
im Ausland verbliebenen Kinder sowie ihre eigenen Eltern unterstützen.
2. Hier: Anerkennung von bar bei
Familienheimfahrten mitgenommenen Beträgen in Höhe je eines
Nettomonatslohns für die Kinder und die Mutter des Klägers im Kosovo.