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Finanzgericht München Beschluss v. - 14 V 3161/02

Gesetze: FGO § 114 Abs. 1, FGO § 114 Abs. 3

Kein einstweiliger Rechtschutz für Antrag auf Widerruf einer Auskunft

Leitsatz

Ein Antrag auf vorläufigen Rechtschutz für einen Antrag auf Rücknahme einer vom Finanzamt gegenüber einer anderen Behörde erteilten Auskunft ist wegen fehlendem allgemeinem Rechtschutzbedürfnis unzulässig.

Fundstelle(n):
NAAAB-09793

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht München, Beschluss v. 24.09.2002 - 14 V 3161/02

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