Umsatzsteuerlicher Ort der Leistung bei Überlassung eines
PKW mit Chauffeur-Service
Aussetzung der Vollziehung in Sachen
Umsatzsteuer-Vorauszahlung 11/2000
Leitsatz
1. Befördert ein
„Chauffeur- und Limousinen-Service” seine Kunden mit modernen,
exklusiven und repräsentativen, von professionellen Chauffeuren gefahrenen
Fahrzeugen, so ist es nicht ernstlich zweifelhaft, dass die Beförderung
insoweit nur unselbständiger Teil einer einheitlichen Gesamtleistung ist
und damit keine „Beförderungsleistung” i. S. von § 3b
Abs. 1 UStG 1999 vorliegt.
2. Eine Beförderungsleistung im
umsatzsteuerlichen Sinne liegt nur vor, wenn die Beförderung den
Hauptzweck der Leistung darstellt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 354 EFG 2002 S. 354 Nr. 6 DAAAB-09792
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Finanzgericht München, Beschluss v. 26.10.2001 - 14 V 2856/01
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