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Doppelbesteuerung; | schweizerische Verrechnungssteuer (§ 20 EStG; Art. 10, 11, 28 DBA-Schweiz)
Entsprechend dem fließt auch der nach dem DBA-Schweiz erstattungsfähige Teil der von einem schweizerischen Dividenden- bzw. Zinsschuldner einbehaltenen eidgenössischen Verrechnungssteuer dem Gläubiger dieser Kapitalerträge bereits bei Einbehaltung dieser Steuer zu. Er ist bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu erfassen.