Gesetze: UStG 1993 § 4 Nr 23 EWGRl 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst h EWGRl 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst i EWGRl 388/77 Art 13 Teil A Abs 2 Buchst b
Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 23 UStG für den Verkauf von Speisen und Getränken unmittelbar durch eine Schule
Leitsatz
Die Beköstigung durch den Träger einer privaten Grund- und Hauptschule, der überwiegend Jugendliche zu Erziehungszwecken bei
sich aufnimmt, ist nach § 4 Nr. 23 UStG 1993 steuerbefreit. Dies entspricht auch den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben des
Art. 13 Teil A Abs. 2 Buchst. b EWGRl 388/77, denn die Durchführung der Beköstigung durch die Schule ist als unerlässlich
anzusehen, weil sie dem Erhalt der Leistungsfähigkeit der Schüler dient, die Möglichkeit bietet, auf die Aufnahme einer bedarfsgerechten
Kost Einfluss zu nehmen und die Beaufsichtigung erleichtert.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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