Veräußerung eines ohne Vorsteuerabzug erworbenen,
gemischt genutzten PKW
Umsatzsteuer 1990
Leitsatz
1. Ein ohne Vorsteuerabzug
erworbener, gemischt betrieblich/privat genutzter PKW wird auch dann durch die
Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges auf die laufenden PKW-Unterhaltungs- und
Reparaturkosten dem unternehmerischen Vermögen zugeordnet, wenn die
maßgeblichen laufenden Aufwendungen im Verhältnis zum Wert des PKW
gering sind.
2. Die fehlende Inanspruchnahme eines
ohne Vorsteuerabzug erworbenen, aber nachträglich der unternehmerischen
Vermögenssphäre zugeordneten PKW lässt die Steuerbarkeit der
Veräußerung als Lieferung weder ganz noch teilweise entfallen.
Dieses Ergebnis für den
Veräußerungsfall verstößt auch nicht gegen vorrangiges
Gemeinschaftsrecht, da – anders als bei der Eigenverbrauchsbesteuerung in
den Fällen des Art. 5 Abs. 6 und Art. 6 Abs. 2a 6. RLEWG – die
Erhebung der USt nicht ausdrücklich an den vorangegangenen Vorsteuerabzug
geknüpft wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): FAAAB-09774
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Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht München, Urteil v. 01.08.1996 - 14 K 330/95
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