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Finanzgericht München Urteil v. - 14 K 330/95

Gesetze: UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 1 RLEWG 77/388 Art. 5 Abs. 6 RLEWG 77/388 Art. 6 Abs. 2a

Veräußerung eines ohne Vorsteuerabzug erworbenen, gemischt genutzten PKW

Umsatzsteuer 1990

Leitsatz

1. Ein ohne Vorsteuerabzug erworbener, gemischt betrieblich/privat genutzter PKW wird auch dann durch die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges auf die laufenden PKW-Unterhaltungs- und Reparaturkosten dem unternehmerischen Vermögen zugeordnet, wenn die maßgeblichen laufenden Aufwendungen im Verhältnis zum Wert des PKW gering sind.

2. Die fehlende Inanspruchnahme eines ohne Vorsteuerabzug erworbenen, aber nachträglich der unternehmerischen Vermögenssphäre zugeordneten PKW lässt die Steuerbarkeit der Veräußerung als Lieferung weder ganz noch teilweise entfallen.

Dieses Ergebnis für den Veräußerungsfall verstößt auch nicht gegen vorrangiges Gemeinschaftsrecht, da – anders als bei der Eigenverbrauchsbesteuerung in den Fällen des Art. 5 Abs. 6 und Art. 6 Abs. 2a 6. RLEWG – die Erhebung der USt nicht ausdrücklich an den vorangegangenen Vorsteuerabzug geknüpft wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
FAAAB-09774

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Finanzgericht München, Urteil v. 01.08.1996 - 14 K 330/95

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