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Maklerrecht; | Maklerprovision bei Erwerb in einer Zwangsversteigerung (§ 652 BGB)
Der Makler kann in allgemeinen Geschäftsbedingungen den Erwerb in der Zwangsversteigerung nicht wirksam einem Kauf gleichstellen. Eine Provisionspflicht in diesen Fällen steht dem Grundgedanken der gesetzlichen Regelung schon deshalb entgegen, weil man damit abweichend vom Leitbild die bloße Objektbekanntgabe genügen ließe ().