Zur pflichtmäßigen Mitwirkung im Rahmen des Steuerfestsetzungsverfahrens und des sich daran anschließenden Gerichtsverfahrens
(hier: Aussetzung der Vollziehung) gehört es, dass der Steuerpflichtigen anhand präsenter Beweismittel nachweist oder
zumindest glaubhaft macht, dass bestimmte Schulden zu einem bestimmten Stichtag (noch) vorgelegen haben.
Fundstelle(n): WAAAB-09764
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Online-Dokument
Finanzgericht München, Beschluss v. 03.07.2001 - 13 V 952/01
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