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Finanzgericht München Beschluss v. - 13 V 598/01

Gesetze: FGO § 69, EStG § 4 Abs. 4

Zum Betriebsausgaben-Abzug bei Zweifeln, ob Fremdleistungen tatsächlich erbracht worden sind.

Aussetzung der Vollziehung in Sachen

Leitsatz

Der Steuerpflichtige trägt die objektive Beweislast (Feststellungslast), die im Rahmnen der Wahrscheinlichkeitsprüfung bereits im Aussetzungsverfahren zu beachten ist, für die tatsächlichen Voraussetzungen des Abzugs von Betriebsausgaben, ihm Dies gilt auch bei erheblichen Zweifeln daran, daß die ihm in Rechnung gestellten Fremdleistungen tatsächlich erbracht worden sind.

Fundstelle(n):
SAAAB-09761

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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Finanzgericht München, Beschluss v. 23.07.2001 - 13 V 598/01

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