Beweis- und Feststellungslast im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung
Entscheidung aufgrund präsenter Beweismittel
zum Begriff der unbilligen Härte bei Nichtansatz von Betriebseinnahmen mangels Empfängerbenennung
Aussetzung der Vollziehung in Sachen
Leitsatz
1. Im Aussetzungsverfahren nach § 69 FGO reicht es nicht aus, Zeugenaussagen, die gravierende Zweifel an den tatsächlichen
Voraussetzungen des Abzugs von Betriebsausgaben begründen, pauschal als unwahr abzutun.
2. Im Hinblick auf die Rechtsfolge des § 160 AO stellt der Nichtansatz von Betriebsausgaben trotz steuerlicher Erfassung
mit diesen wirtschaftlich zusammenhängender Betriebseinnahmen keine unbillige Härte dar.
Fundstelle(n): IAAAB-09760
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Finanzgericht München, Beschluss v. 02.07.2001 - 13 V 5541/00
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