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Finanzgericht München Beschluss v. - 13 V 5541/00

Gesetze: FGO § 69 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. FGO § 69 Abs. 2 Satz 2FGO § 96 Abs. 1 Satz 1AO § 160

Beweis- und Feststellungslast im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung

Entscheidung aufgrund präsenter Beweismittel

zum Begriff der unbilligen Härte bei Nichtansatz von Betriebseinnahmen mangels Empfängerbenennung

Aussetzung der Vollziehung in Sachen

Leitsatz

1. Im Aussetzungsverfahren nach § 69 FGO reicht es nicht aus, Zeugenaussagen, die gravierende Zweifel an den tatsächlichen Voraussetzungen des Abzugs von Betriebsausgaben begründen, pauschal als unwahr abzutun.

2. Im Hinblick auf die Rechtsfolge des § 160 AO stellt der Nichtansatz von Betriebsausgaben trotz steuerlicher Erfassung mit diesen wirtschaftlich zusammenhängender Betriebseinnahmen keine unbillige Härte dar.

Fundstelle(n):
IAAAB-09760

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Finanzgericht München, Beschluss v. 02.07.2001 - 13 V 5541/00

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