Schätzungsbefugnis des FA bei offensichtlich unvollständigen Angaben in der Steuererklärung
Schätzungsbefugnis des FA bei offensichtlich unvollständigen Angaben des Steuerpflichtigen hinsichtlich der von ihm erzielten
Einkünften
Aussetzung der Vollziehung in Sachen Einkommensteuer 1998
Zinsen zur Einkommensteuer
Verspätungszuschlag
Solidaritätszuschlag
Leitsatz
Es bestehen aufgrund mangelhafter Mitwirkung des Steuerpflichtigen jedenfalls dann keine ernstlichen Zweifel an der
Rechtmäßigkeit der Höhe der vom FA geschätzten Einkünfte, wenn die Angaben des Steuerpflichtigen in der Steuererklärung
offensichtlich unvollständig waren.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): UAAAB-09743
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Online-Dokument
Finanzgericht München, Beschluss v. 12.04.2001 - 13 V 422/01
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