Gesetze: AO §173 Abs. 1 Nr. 1
AO §90,
AO §158
AO §164 Abs. 2
GewStG §35 b Abs. 1 Satz 2
Neue steuererhöhende Tatsache
Grundsatz von Treu und Glauben
Ermittlungsfehler des Finanzamts, Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht durch den Steuerpflichtigen (hier: schwerwiegende Buchführungsmängel)
Änderungsbefugnis nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO; Verstöße des FA gegen seine Ermittlungspflicht und des Steuerbürgers gegen seine
Mitwirkungspflicht sind gegeneinander abzuwägen
Aussetzung der Vollziehung in Sachen
Einkommensteuer 1993, 1994, 1995
Umsatzsteuer 1993, 1994, 1995
Gewerbesteuermessbetrag 1993, 199, 1995
Leitsatz
Die Änderungsbefugnis des Finanzamts nach §173 Abs. 1 Nr. 1 ist durch den Grundsatz von Treu und Glauben begrenzt, wenn die
neue Tatsache dem Finanzamt hätte bekannt sein müssen. Ermittlungsfehler des Finanzamts fallen aber gegenüber erheblichen
Verstößen des Steuerbürgers gegen seine Mitwirkungspflicht nicht ins Gewicht.
Fundstelle(n): SAAAB-09722
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FG München, Beschluss v. 13.09.2000 - 13 V 2611/00
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