Aussetzung der Vollziehung in Sachen Gewerbesteuermessbetrag 1992, 1993, 1994, 1995, 1996
Gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den –
Einheitsbewertung des Betriebsvermögens auf den –
Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1992, 1993, 1994, 1995, 1996
Leitsatz
Bei summarischer Prüfung der Aussetzung der Vollziehung nach § 69 FGO ist es ernstlich zweifelhaft, ob die Bundesrepublik
Deutschland das Besteuerungsrecht für Erträge aus Darlehen hat, die eine inländische Kommanditgesellschaft einer in
Österreich ansässigen Kommanditgesellschaft gewährt hat, an der sie als Kommanditistin beteiligt ist.
Fundstelle(n): TAAAB-09713
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Finanzgericht München, Beschluss v. 11.09.2001 - 13 V 1705/01
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