Verfassungsrechtliche Zweifel an der zeitlichen Beschränkung des Werbungskostenabzugs wegen doppelter Haushaltsführung auf
zwei Jahre
Leitsatz
Es bestehen ernste verfassungsrechtliche Bedenken daran, ob die zeitliche Beschränkung des Werbungskostenabzugs infolge einer
aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung auf zwei Jahre auch auf die Fälle anzuwenden ist, in denen eine
dienstliche Abordnung zwei Jahre überschreitet und gleichwohl die Residenzpflicht im Bereich des abordnenden Bundeslandes
fortbesteht (hier: nach Berlin abgeordneter, aber weiterhin in Bayern residenzpflichtiger Polizeibeamter).
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FG München, Beschluss v. 06.10.1999 - 13 V 1061/99