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FG München Urteil v. - 13 K 557/95

Gesetze: EStG § 10 e Abs. 1BGB § 951 i.V.m. § 812 EStG 10 e Abs. 2

„Verzicht„ auf den Aufwendungsersatzanspruch durch den Erwerber eines Zweifamilienhauses keine Anschaffung

Zivilrechtliches oder wirtschaftliches Eigentum als Voraussetzung der Förderung nach § 10 e Abs. 1 und 2

Einkommensteuer 1993

Leitsatz

1. Aufwendungen des Steuerpflichtigen auf ein später von ihm erworbenes Zweifamilienhaus führen nicht zu Anschaffungskosten i. S. v. § 10 e Abs. 1 EStG, auch wenn er im Kaufvertrag auf den Aufwendungsersatzanspruch gem. § 951 BGB „verzichtet„. Ein solcher „Verzicht„ ist gegenstandslos, da der Aufwendungsersatzanspruch aufgrund des Eigentumserwerbs gar nicht entstehen kann (Anschluss an das , BFHE 1989, 149, BStBl II 1998, 100).

2. Voraussetzung einer Förderung nach § 10 e Abs. 1 und 2 ist stets, dass die Anschaffungs- und/oder Herstellungskosten für das eigene Haus des Steuerpflichtigen angefallen sind.

Fundstelle(n):
XAAAB-09674

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FG München, Urteil v. 20.06.2000 - 13 K 557/95

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