Kein ermäßigter Steuersatz bei Umwandlung einer
Rückdeckungsversicherung in eine Direktversicherung anlässlich der
Liquidation einer GmbH
Einkommensteuer 1995
Leitsatz
1. Wird eine zur Absicherung der
Pensionszusage einer GmbH an ihren beherrschenden
Gesellschafter-Geschäftsführer abgeschlossene
Rückdeckungsversicherung anlässlich der Liquidation der GmbH in eine
Direktversicherung zugunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers ohne
Entgelt umgewandelt, so führt dies bei ihm zu einem lohnsteuerpflichtigen
geldwerten Vorteils in Höhe des geschäftsplanmäßigen
Deckungskapitals der Versicherung.
2. Dieser geldwerte Vorteil aus der
Versicherung ist keine steuerbegünstigte Entschädigung i. S. von
§ 24 Nr. 1a i.V.m. § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG, wenn die durch die
Rückdeckungsversicherung zugesagte Altersversorgung
insolvenzgeschützt war, weil die GmbH dem
Gesellschafter-Geschäftsführer zur Sicherung zur Sicherung seiner
Versorgungsansprüche aus der Pensionszusage verpfändet hatte.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 653 Nr. 11 EFG 2003 S. 545 EFG 2003 S. 545 Nr. 8 INF 2003 S. 209 Nr. 6 LAAAB-09652
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Finanzgericht München, Urteil v. 10.12.2002 - 13 K 4873/99
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