Finanzgericht München Urteil v. - 13 K 4056/01 EFG 2002 S. 1477
Gesetze: GG Art. 4 Abs. 1
KiStG BY Art. 2 Abs. 1
KiStG BY Art. 6 Abs. 3 S.
2
Ein religiöser Bekenntnisakt (hier: zur jüdischen
Religionsgemeinschaft) hat nur Rechtswirkung für die Zukunft, soweit die
Begründung der Kirchensteuerpflicht damit verbunden ist
Kirchensteuer 1998, 1999
Leitsatz
1. Kirchenangehöriger ist nach
dem Freiwilligkeitsprinzip der Religionsausübung nach
Art. 4 Abs. 1 GG nur,
wer sich durch eine nach außen hin erkennbare Willensäußerung
als der Religionsgemeinschaft zugehörig bekannt hat.
2. Einer Bekenntniserklärung,
durch welche eine die Kirchensteuerpflicht auslösende Mitgliedschaft zu
einer Religionsgemeinschaft begründet wird, ist nur Wirkung für die
Zukunft beizumessen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1477 EFG 2002 S. 1477 Nr. 22 ZAAAB-09617
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Finanzgericht München, Urteil v. 30.07.2002 - 13 K 4056/01
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