Zum wirtschaftlichen Eigentum bei einem zur alleinigen Nutzung für die Restnutzungsdauer (18 Jahre) überlassenen Einfamilienhaus
Leitsatz
Wird Eheleuten im Rahmen ihrer Beteiligung an einer GbR das alleinige Nutzungsrecht an einem 32 Jahre alten Einfamilienhaus
für dessen Restnutzungsdauer von 18 Jahren eingeräumt, sind sie als wirtschaftlicher Eigentümer des ganzen Gebäudes
anzusehen, so dass der Anteil am Kaufpreis, der auf das Nutzungsrecht an dem Einfamilienhaus entfällt, nach § 10e
EStG begünstigungsfähig ist (Ausführungen zur gewöhnlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes; Aufwandsverteilungs- und
Wertverzehrthese; wirtschaftliches Eigentum an einzelnen Gegenständen eines Gesamthandseigentums; Vererblichkeit des Nutzungsrechts).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 1608 LAAAB-09613
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Online-Dokument
Finanzgericht München, Urteil v. 10.08.2001 - 13 K 3921/98
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