Doppelte Haushaltsführung eines verheirateten
Steuerpflichtigen mit Familienwohnsitz am Beschäftigungsort unter
Beibehaltung der Wohnung am früheren Beschäftigungsort
Leitsatz
Unterhält ein verheirateter
Arbeitnehmer nach Zuzug (wegen befristeter Versetzung) und Unterbringung seiner
Familie in einer für die Familie geeigneten Wohnung einen eigenen
Hausstand im Einzugsgebiet des Beschäftigungsortes unter Beibehaltung der
früheren Familienwohnung an seinem früheren Beschäftigungsort
(in England), sind die Mehraufwendungen wegen der doppelten
Haushaltsführung nicht als Werbungskosten abzugsfähig, da sich der
Mittelpunkt seiner Lebensinteressen am Beschäftigungsort -dem Wohnort
seiner Familie- befindet.
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