definitiver Entschluss, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu
erzielen
Einkommensteuer 1989, 1990, 1993
Leitsatz
Erwirbt ein Steuerpflichtiger 1989
ein bebautes 2.142 m² großes Grundstück, von dem er nach 2
¿ Jahren 1.200 m² gewinnbringend veräußert, wendet er
1990 – 1992 auf das veralterte Wohnhaus nachträgliche
Herstellungskosten von ca. 150.000 DM auf und lässt er dann wegen
Finanzierungsschwierigkeiten das Gebäude bis zur Anordnung der
Zwangsversteigerung (1997) im Rohbauzustand leer stehen, sind die von 1989
– 1995 angefallenen Schuldzinsen mangels schlüssigen Nachweises
einer Vermietungsabsicht nicht als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar.
Fundstelle(n): PAAAB-09574
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht München, Urteil v. 10.05.2002 - 13 K 2709/98
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