Zur Entstehung eines Veräußerungsgewinns bei Übertragung eines KG-Anteils mit Nichtausgleich des negativen Kapitalkontos
Leitsatz
Scheidet ein Kommanditist, dessen Kapitalkonto in der Steuerbilanz der Gesellschaft aufgrund von ausgleichs- oder abzugsfähigen
Verlusten negativ geworden ist, aus der Gesellschaft aus, so gilt der Betrag, den er nicht ausgleichen muss, bei einer entgeltlichen
oder teilentgeltlichen Veräußerung des Gesellschaftsanteils als Veräußerungsgewinn i.S.v. § 16 EStG. Hier Veräußerung eines
Kommanditanteils, der auf den Veräußerer von einem nahen Angehörigen unter Übernahme des bereits vorhandenen negativen Kapitalkontos
unentgeltlich übertragen worden ist.