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Finanzgericht München Urteil v. - 13 K 208/02

Gesetze: AO § 173 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 4

Beteiligung als typisch stiller Gesellschafter

Änderung des ESt-Bescheids wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel

Einkommensteuer 1999

Leitsatz

Übernimmt das Finanzamt die vom Steuerpflichtigen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb erklärten Einkünfte unter Hinweis auf das Vorliegen einer typisch steillen Beteiligung an einer GmbH unverändert bei der ESt-Veranlagung, ist eine Änderung des Bescheids wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel nicht zulässig.

Mangels Durchführung einer einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte kommt auch eine Änderung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO nicht in Betracht.

Fundstelle(n):
ZAAAB-09536

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Finanzgericht München, Urteil v. 12.06.2002 - 13 K 208/02

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