Umqualifizierung von Veräußerungsgewinn in laufenden Gewinn nach Änderung eines Gewinnfeststellungsbescheids durch rechtskräftiges
FG-Urteil
Leitsatz
Hat das FG eine Teilbetriebsaufgabe verneint und den Gewinnfeststellungsbescheid für eine Personengesellschaft hinsichtlich
des darin festgestellten Aufgabegewinns rechtskräftig aufgehoben, dann ist als Folge davon das FA nach § 174 Abs. 4 AO 1977
zu einer Änderung des bestandskräftigen Gewinnfeststellungsbescheids insoweit berechtigt, als nunmehr ein bisher zu Unrecht
als Aufgabegewinn behandelter Teil des Gewinns als laufender Gewinn zu behandeln ist.