Aufteilung eines Grundstückskaufpreises; zu den tatsächlichen Voraussetzungen sog. anschaffungsnaher Aufwendungen
Leitsatz
1. Bei der Aufteilung eines Grundstückskaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude wird der Verkehrswert für das Grundstück
einheitlich angesetzt. Es wird nicht differenziert zwischen Hausgrundfläche mit kleinem Umgriff und sonstigen Flächen.
2. Zum anschaffungsnahen Aufwand gehören alle Maßnahmen, die in zeitlicher Nähe zum Erwerb des renovierungsbedürftigen Hauses
erfolgen. Ein Herauslösen von Aufwendungen für angeblich "typische Renovierungsmaßnahmen" ist nicht statthaft.
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