Familienleistungsausgleich im Veranlagungszeitraum 2000
Leitsatz
Der Familienleistungsausgleich im
Veranlagungszeitraum 2000 ist verfassungsgemäß. Dies gilt jedenfalls
dann, wenn das Kindergeld neben dem Kinderfreibetrag den Betreuungsfreibetrag
nicht nur in gesetzlich vorgesehener Höhe (§ 32 Abs. 6 EStG), sondern
darüber hinaus auch in der Höhe abdeckt, die das
Bundesverfassungsgericht für den Fall gesetzgeberischer Untätigkeit
angeordnet hat ( 2 BvR u. a., BStBl. II
1999, 182, 192).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1020 EFG 2003 S. 1020 Nr. 14 SAAAB-09466
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Finanzgericht München, Urteil v. 28.01.2003 - 12 K 4680/02
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