1. Verluste aus der Vermietung eines
Wohnmobils sind bei der Festsetzung der Einkommensteuer nicht anzuerkennen,
wenn eine Investitionsrechnung unter realistischen Bedingungen keinen
Gesamtüberschuss erwarten lässt.
2. Die Feststellung gewerblicher
Einkünfte mit 0.– DM in einem Bescheid über die gesonderte
Feststellung von Besteuerungsgrundlagen kann in einen negativen
Feststellungsbescheid umgedeutet werden, wenn der Wille der Behörde
erkennbar darauf gerichtet ist. Eine materiell-rechtliche Bindungswirkung
für den Folgebescheid ergibt sich dann nicht.
3. Werden in einem Folgebescheid
nicht alle Wirkungen aus einem Feststellungsbescheid erfasst, steht dies einer
weiteren Änderung nach
§ 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
AO nicht entgegen.
Fundstelle(n): OAAAB-09463
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Finanzgericht München, Urteil v. 19.03.2002 - 12 K 3888/00
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