Zeitpunkt des geldwerten Vorteils bei Übertragung von Wandelschuldverschreibungen an leitende Angestellte
Leitsatz
Räumt eine AG ausschließlich ihren Prokuristen und Vorstandsmitgliedern Wandelschuldverschreibungen ein, die zum Erwerb von
preisgünstigen Aktien berechtigen und nach einem Aktienoptionsplan zugeteilt werden, liegen zwar zivilrechtlich Wandelschuldverschreibungen
vor, wirtschaftlich gesehen aber nur die Einräumung von Optionen. Steuerrechtlich ist dabei zunächst nur von der Einräumung
einer Chance auszugehen. Ein Zufluss des geldwerten Vorteils ist erst im Zeitupnkt der Ausübung des Wandelungsrechts anzunehmen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2000 S. 1440 Nr. 29 DStRE 2000 S. 576 Nr. 11 EFG 2000 S. 494 YAAAB-09425
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